das importieren von ungeschützten zimmerpflanzen aus züchterischer vermehrung innerhalb der eu ist kein problem. dafür sind keine speziellen versandpapiere erforderlich. und das bestellen im europäischen ausland kann sich durchaus lohnen, so habe ich die meisten meiner schusterpalmen (aspidistra) aus uk, denn dort sind sie um einiges populärer als hier und es ist eine grössere auswahl an arten zu erhalten.
anders hingegen verhält sich das ganze bei bestellungen aus dem nicht-europäischen ausland. sollten unklarheiten betr. artenschutzrechtlicher bedenken bestehen, dann empfiehlt es sich, diese zuvor mit dem zoll zu klären. desweiteren fallen ab einem gesamtwarenwert über 22 € (warenwert inkl. ausländ. mwst.) einfuhrabgaben an. hierzu der zoll:
Sollten die Waren in der Sendung den o.g. Wert übersteigen, werden bei der Einfuhr der Waren Zoll und Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Die Höhe der Einfuhrabgaben ist vom Warenwert, der Art und der Beschaffenheit der Ware abhängig und ergibt sich aus den im Gemeinsamen Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften und den nationalen Steuergesetzen festgelegten Abgabensätzen.
die anmeldung beim zoll erfolgt durch den entsprechenden kurierdienst bei der einfuhr der ware. dieser zieht bei der übergabe dann die einfuhrgebühren ein. der import der pflanzen muss nicht vorher angemeldet werden.
Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist eine Zollinhaltserklärung abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche Waren (ggf. Code-Warennummer) in dem Paket enthalten sind und wie hoch der gezahlte oder zu zahlende Preis für diese Waren ist.
die importierten pflanzen müssen frei von erde sein und ein pflanzengesundheitszeugnis enthalten.
pflanzengesundheitszeugnis (phytosanitary certificate)
mit dem pflanzengesundheitszeugnis (phytosanitary certificate) soll bescheinigt werden, dass die importierten zimmerpflanzen zum versandzeitpunkt frei von krankheiten oder schädlingen sind. dies muss der versender ausstellen lassen.
wird diese vorgehensweise nicht eingehalten kann es passieren, dass der zoll bei seinen stichprobenartigen kontrollen das paket öffnet. die vergehende zeit, bis das ganze auf seine unbedenklichkeit geprüft wurde, kann unter umständen zum absterben der pflanzen führen.
und wenn man dann feststellen muss, dass man für sein gutes geld lediglich matschiges blatt- und wurzelwerk erhalten hat, wirkt sich das nicht gerade positiv auf das persönliche allgemeinbefinden aus ...



