das importieren von ungeschĂŒtzten zimmerpflanzen aus zĂŒchterischer vermehrung innerhalb der eu ist kein problem. dafĂŒr sind keine speziellen versandpapiere erforderlich. und das bestellen im europĂ€ischen ausland kann sich durchaus lohnen, so habe ich die meisten meiner schusterpalmen (aspidistra) aus uk, denn dort sind sie um einiges populĂ€rer als hier und es ist eine grössere auswahl an arten zu erhalten.
anders hingegen verhĂ€lt sich das ganze bei bestellungen aus dem nicht-europĂ€ischen ausland. sollten unklarheiten betr. artenschutzrechtlicher bedenken bestehen, dann empfiehlt es sich, diese zuvor mit dem zoll zu klĂ€ren. desweiteren fallen ab einem gesamtwarenwert ĂŒber 22 € (warenwert inkl. auslĂ€nd. mwst.) einfuhrabgaben an. hierzu der zoll:
Sollten die Waren in der Sendung den o.g. Wert ĂŒbersteigen, werden bei der Einfuhr der Waren Zoll und Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Die Höhe der Einfuhrabgaben ist vom Warenwert, der Art und der Beschaffenheit der Ware abhĂ€ngig und ergibt sich aus den im Gemeinsamen Zolltarif der EuropĂ€ischen Gemeinschaften und den nationalen Steuergesetzen festgelegten AbgabensĂ€tzen.
die anmeldung beim zoll erfolgt durch den entsprechenden kurierdienst bei der einfuhr der ware. dieser zieht bei der ĂŒbergabe dann die einfuhrgebĂŒhren ein. der import der pflanzen muss nicht vorher angemeldet werden.
AnlĂ€sslich der Aufgabe des Paketes bei der auslĂ€ndischen Postverwaltung ist eine ZollinhaltserklĂ€rung abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr auĂen auf dem Paket/PĂ€ckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche Waren (ggf. Code-Warennummer) in dem Paket enthalten sind und wie hoch der gezahlte oder zu zahlende Preis fĂŒr diese Waren ist.
die importierten pflanzen mĂŒssen frei von erde sein und ein pflanzengesundheitszeugnis enthalten.
pflanzengesundheitszeugnis (phytosanitary certificate)
mit dem pflanzengesundheitszeugnis (phytosanitary certificate) soll bescheinigt werden, dass die importierten zimmerpflanzen zum versandzeitpunkt frei von krankheiten oder schÀdlingen sind. dies muss der versender ausstellen lassen.
wird diese vorgehensweise nicht eingehalten kann es passieren, dass der zoll bei seinen stichprobenartigen kontrollen das paket öffnet. die vergehende zeit, bis das ganze auf seine unbedenklichkeit geprĂŒft wurde, kann unter umstĂ€nden zum absterben der pflanzen fĂŒhren.
und wenn man dann feststellen muss, dass man fĂŒr sein gutes geld lediglich matschiges blatt- und wurzelwerk erhalten hat, wirkt sich das nicht gerade positiv auf das persönliche allgemeinbefinden aus ...



